Dr. Alexander Deichstetter

wurde 1971 in München geboren.

Nach seinem rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität Augsburg und der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung im Fach Englisch wurde das Referendariat in München absolviert. Dem zweiten Staatsexamen im Jahr 1998 schloss sich ein Postgraduate-Studium an der University of London (Queen Mary & Westfield College) an, welches 1999 mit dem Erwerb des Titels „Master of Laws“ (LL.M.) abgeschlossen wurde.

Im Jahr 2000 erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, 2001 wurde das Promotionsstudium mit der Promotion zum „Dr. iur.“ abgeschlossen. Im Jahr 2004 wurde Herrn Dr. Deichstetter die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Seit 2000 ist RA Dr. Deichstetter – unterbrochen durch eine einjährige Tätigkeit im Staatsdienst – als Rechtsanwalt (vorwiegend auf dem Gebiet des Strafrechtes) tätig.


Beratungssprachen: Deutsch und Englisch
Erreichbarkeit via E-Mail: info@tschaidse-collegen.de


Veröffentlichungen:

  • „Rechtsfragen einer Gemeinsamen Luftverkehrspolitik der Europäischen Gemeinschaft ggü. Drittstaaten“, Diss. 2001
  • „Luftverkehrsabkommen als Gemeinschaftsaufgabe“, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2003, S. 265 (zusammen mit Prof. Dr. Ulrich Gassner)

Veröffentlichung von erstrittenen Entscheidungen:

  • LG München I, Beschluss v. 12.08.2004,
    8 KLs 361 Js 42456/03, in: Strafverteidiger 2005, S. 38
  • OLG München, Beschluss v. 06.09.2007,
    3 Ws 508/07 H, in: Strafverteidiger Forum 2007, S. 465
  • LG Nürnberg-Fürth, Beschluss v. 10.07.2009,
    12 Qs 50/09, in: Strafverteidiger Forum 2009, S. 381
  • AG München, Urteil v. 06.09.2011,
    911 Cs 488 Js 105226/11, in: Strafverteidiger Forum 2012,
    24 sowie Deutsches Autorecht (DAR) 2012, 96
  • OLG München, Beschluss v. 25.09.2019, 34 Wx 284/19 in: Strafverteidiger Forum 2020, S. 32

Rechtsanwalt Dr. Alexander Deichstetter - Kanzlei Tschaidse & Collegen - Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten - München


Fortbildung:

Kontinuierliche Fortbildungsbescheinigungen des Dt. Anwaltvereins seit 2005